Urteil: Details

Strafrecht

Tiertransporte

Schweine

BVerfG

12.09.1997

2 BvR 176/96

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte unmittelbar vor dem Bekanntwerden eines Schweinepestausbruches in einem Betrieb in der Umgebung Schweine von seinem Hof, der innerhalb des später festgesetzten Sperrbezirks lag, in einen Pachtstall verbracht, der außerhalb der Sperrzone lag. Aufgrund umgehender Gerüchte ergingen Durchsuchungsanordnungen, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens der Verbreitung einer Tierseuche wurde jedoch eingestellt. Das LG wies die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnungen wegen prozessualer Überholung zurück und bestätigte das Vorgehen aufgrund eines begründeten Anfangsverdachts.

Beurteilung

Die Durchsuchungsanordnungen hätten nicht vollzogen werden dürfen, ohne vorher die seit Erlass angefallenen neuen, den Beschwerdeführer entlastenden Erkenntnisse, insbesondere das negative Ergebnis durchgeführter Blutproben, an die StA und das Gericht weitergegeben zu haben.

Entscheidung

Der Beschluss des LG wurde aufgehoben, die Sache an das LG zurückverwiesen.