Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Käfer

BVerwG

30.03.1992

7 B 21/92 NJW 1992, 2584

Sachverhalt

Der Kläger, ein Verein mit Sitz in Basel, schloss mit der Witwe des Begründers einer Käfersammlung einen Vertrag, wonach dem Kläger auf die Dauer von 30 Jahren der Besitz an der Sammlung unentgeltlich eingeräumt und die Sammlung dem naturhistorischen Museum in Basel als Leihgabe zur Verfügung gestellt wurde. Im Folgejahr wurde die Käfersammlung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgenommen und verfügt, dass die Ausfuhr der Genehmigung bedürfe. Die hiergegen gerichtete Klage war in beiden Instanzen erfolglos.

Beurteilung

Auch (natur-)wissenschaftliche Sammlungen wurden vom Kulturbegriff des Gesetzes erfasst. Die Schutzmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes konnten sich somit auf die Käfersammlung erstrecken.

Entscheidung

Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete Beschwerde wurde zurückgewiesen.