Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Gelbbauchunkenkaulquappen Gericht VG Saarlouis Datum 17.08.1994 Aktenzeichen 2 F 139/94 NuR 1995, 490 Sachverhalt Der Antragsteller beabsichtigte, 50 Gelbbauchunkenkaulquappen dem elterlichen Garten zu entnehmen und diese anschließend in freier Natur wieder auszusetzen. Die Aussetzungsgenehmigung wurde ihm versagt. Beurteilung Das Aussetzen war nicht erlaubnisfähig, da bereits die Entnahme aus den im Garten entstandenen Lebensräumen nicht erlaubt worden war. Entscheidung Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht