Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Vögel Gericht EuGH Datum 07.12.2000 Aktenzeichen C 374/98; NuR 2001, 210 Sachverhalt Die französische Republik hatte ein Gebiet nicht zum besonderen Schutzgebiet erklärt und dort keine ausreichenden Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Lebensräume der in der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten ergriffen. Beurteilung Die Gebiete, die nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, unterlagen weiterhin der entsprechenden Regelung der Vogelschutzrichtlinie und nicht dem Art. 6 Abs. 2 bis 4 der FFH-Richtlinie Entscheidung Die Klage der Kommission war erfolgreich. Zurück zur Übersicht