Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Vögel Gericht VGH Mannheim Datum 29.11.2002 Aktenzeichen 5 S 2312/02; NuR 2003, 228 (VG Freiburg) Sachverhalt In der Umgebung mehrerer Vogelschutzgebiete sollte über den Rhein eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke gebaut werden. Hiergegen wandte sich ein Naturschutzverein aufgrund des damit verbundenen Kollisionsrisikos für Vögel. Das VG stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Beurteilung Projekte, die ausschließlich mittelbare Auswirkungen auf den Bestand bzw. die Erhaltung der in den Schutzgebieten geschützten Arten haben konnten, waren nicht an den gleichen Voraussetzungen zu messen wie solche, die Auswirkungen auf den Lebensraum in den Schutzgebieten selbst hatten. Die Brücke sollte zwischen zwei Schutzgebieten entstehen, so dass eine unmittelbare Beeinträchtigung nicht vorlag. Entscheidung Die Beschwerde der Behörde war erfolgreich. Zurück zur Übersicht