Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Vögel

VGH Mannheim

29.11.2002

5 S 2312/02; NuR 2003, 228 (VG Freiburg)

Sachverhalt

In der Umgebung mehrerer Vogelschutzgebiete sollte über den Rhein eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke gebaut werden. Hiergegen wandte sich ein Naturschutzverein aufgrund des damit verbundenen Kollisionsrisikos für Vögel. Das VG stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

Beurteilung

Projekte, die ausschließlich mittelbare Auswirkungen auf den Bestand bzw. die Erhaltung der in den Schutzgebieten geschützten Arten haben konnten, waren nicht an den gleichen Voraussetzungen zu messen wie solche, die Auswirkungen auf den Lebensraum in den Schutzgebieten selbst hatten. Die Brücke sollte zwischen zwei Schutzgebieten entstehen, so dass eine unmittelbare Beeinträchtigung nicht vorlag.

Entscheidung

Die Beschwerde der Behörde war erfolgreich.