Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Vögel Gericht OVG Lüneburg Datum 01.12.2004 Aktenzeichen 7 LB 44/02; NuR 2006, 115 Sachverhalt Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb eines Emssperrwerkes. In diesem Bereich befand sich das Nendorper Vorland, das seit 1983 europäisches Vogelschutzgebiet war. Beurteilung Für gemeldete oder sich zur Meldung aufdrängende Gebiete entfaltete die FFH-Richtlinie Vorwirkungen dahingehend, dass das Vorhaben bereits an den Vorgaben der Richtlinie zu messen war. Für Gebiete, deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden konnte, hatte es in diesem Zusammenhang mit dem Verbot sein Bewenden, diese Gebiete so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass sie für eine Meldung und Aufnahme in die Liste nicht mehr in Betracht kamen. Entscheidung Die Berufung blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht