Urteil: Details

Öffentliches Recht

Artenschutz

Wild lebende Tiere

EuGH

13.01.2005

C 117/03; DVBl 2005, 460

Sachverhalt

In Frage stand der Geltungsbereich der Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen gem. Art. 6, Art. 4 Abs.5 der Richtlinie 92/43/EWG.

Beurteilung

Die Schutzmaßnahmen waren nur für „Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung“ nach der Liste gemäß Art. 4 Abs .2 Unterabsatz 3, Art. 21 der Richtlinie zu treffen. Sofern Gebiete als solche von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden konnten, waren die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Schutzmaßnahmen zur Wahrung der erheblichen ökologischen Bedeutung dieser Gebiete zu ergreifen.

Entscheidung

Für andere als die aufgelisteten Gebiete waren Schutzmaßnahmen nach Art. 4 der Richtlinie nicht zu treffen.