Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Artenschutz Tier Wild lebende Tiere Gericht EuGH Datum 13.01.2005 Aktenzeichen C 117/03; DVBl 2005, 460 Sachverhalt In Frage stand der Geltungsbereich der Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen gem. Art. 6, Art. 4 Abs.5 der Richtlinie 92/43/EWG. Beurteilung Die Schutzmaßnahmen waren nur für „Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung“ nach der Liste gemäß Art. 4 Abs .2 Unterabsatz 3, Art. 21 der Richtlinie zu treffen. Sofern Gebiete als solche von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden konnten, waren die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Schutzmaßnahmen zur Wahrung der erheblichen ökologischen Bedeutung dieser Gebiete zu ergreifen. Entscheidung Für andere als die aufgelisteten Gebiete waren Schutzmaßnahmen nach Art. 4 der Richtlinie nicht zu treffen. Zurück zur Übersicht