Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische

OVG Hamburg

31.01.1994

Bs VI 4/94; NuR 1995, 41

Sachverhalt

Den Antragstellern wurde für ihr Fischereimotorschiff die Erteilung einer Fangerlaubnis versagt. Auch die Erteilung einer vorläufigen Regelung zur Ermöglichung zumindest einer Fangreise wurde abgelehnt. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Beurteilung

Die Antragsteller hatten die ihnen im Vorjahr erteilte Fangerlaubnis mehrfach und insgesamt so erheblich überschritten, dass die Versagung der Fangerlaubnis für die Monate Januar und Februar auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Antragsteller im öffentlichen Interesse an einer Einhaltung der Fangquoten und zur Wahrung gleicher Wettbewerbschancen unter den Fischereibetrieben gerechtfertigt erschien.

Entscheidung

Die Berufung blieb erfolglos.