Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Fischerei Tier Fische, Vögel Gericht VGH München Datum 28.07.1999 Aktenzeichen 9 B 96.4250; NuR 2000, 338 Sachverhalt Der Eigentümer eines Weihers veräußerte diesen an den Landesbund für Vogelschutz. Sein selbständiges Fischereirecht an dem Weiher veräußerte er später an einen privaten Dritten. Das Landratsamt forderte die Vorlegung des notariellen Kaufvertrages. Widerspruch und Anfechtungsklage blieben ohne Erfolg. Beurteilung Art. 34 LNatSchG, Art. 9 Abs.1 LFischG. Das gesetzliche Vorkaufsrecht erstreckte sich auf Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des betreffenden Gewässers zustanden. Als Vorkaufsberechtigter konnte das Landratsamt seinen Informationsanspruch durch Verwaltungsakt geltend machen. Entscheidung Die Berufung blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht