Urteil: Details

Öffentliches Recht

Fischerei

Fische, Vögel

VGH München

28.07.1999

9 B 96.4250; NuR 2000, 338

Sachverhalt

Der Eigentümer eines Weihers veräußerte diesen an den Landesbund für Vogelschutz. Sein selbständiges Fischereirecht an dem Weiher veräußerte er später an einen privaten Dritten. Das Landratsamt forderte die Vorlegung des notariellen Kaufvertrages. Widerspruch und Anfechtungsklage blieben ohne Erfolg.

Beurteilung

Art. 34 LNatSchG, Art. 9 Abs.1 LFischG. Das gesetzliche Vorkaufsrecht erstreckte sich auf Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des betreffenden Gewässers zustanden. Als Vorkaufsberechtigter konnte das Landratsamt seinen Informationsanspruch durch Verwaltungsakt geltend machen.

Entscheidung

Die Berufung blieb erfolglos.