Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Fischerei Tier Kormorane, Fische Gericht VGH München Datum 14.01.2004 Aktenzeichen 9 ZB 03.2305; BayVBl 2004, 341, = NuR 2004, 597 Sachverhalt Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, der seinen Mitgliedern die Ausübung der Angelfischerei in den Vereinsgewässern ermöglicht, beantragte die Genehmigung zum Abschuss von Kormoranen innerhalb der Stauhaltung und des frei fließenden Teils der Donau im Stadtwasser. Beurteilung Es bestand kein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Tötens besonders geschützter Tierarten, sondern nur auf fehlerfreie Ermessensentscheidung. Die Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden machte eine Abschussgenehmigung nicht erforderlich, da der klägerische Verein die Angelfischerei nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern vornehmlich zum sportlichen Vergnügen betrieb. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht