Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht OVG Mecklenburg-Vorpommern Datum 06.04.2001 Aktenzeichen 4 K 32 / 00; DVBl 2001, 1628 Sachverhalt Die Kampfhundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde gerichtlich überprüft. Beurteilung Die widerlegliche gesetzliche Vermutung einer Gefährlichkeit bei bestimmten, im Einzelnen benannten Hunderassen war mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar. Entscheidung Der Antrag auf Normenkontrolle blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht