Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hund

OVG Mecklenburg-Vorpommern

06.04.2001

4 K 32 / 00; DVBl 2001, 1628

Sachverhalt

Die Kampfhundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurde gerichtlich überprüft.

Beurteilung

Die widerlegliche gesetzliche Vermutung einer Gefährlichkeit bei bestimmten, im Einzelnen benannten Hunderassen war mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar.

Entscheidung

Der Antrag auf Normenkontrolle blieb erfolglos.