Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hunde

OVG Schleswig-Holstein

29.05.2001

4 K 8 / 00; DVBl 2001, 1628

Sachverhalt

Die Hundeverordnung in Schleswig-Holstein wurde überprüft.

Beurteilung

Nach fachwissenschaftlicher Erkenntnis gab es keine per se gefährlichen Hunderassen, sondern nur gefährliche Hundeindividuen. Die bloße Rassezugehörigkeit eines Hundes stellte daher kein taugliches Kriterium für Reglementierungen in einer Hundeverordnung dar.

Entscheidung

Der Antrag auf Normenkontrolle hatte Erfolg.