Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht OVG Schleswig-Holstein Datum 29.05.2001 Aktenzeichen 4 K 8 / 00; DVBl 2001, 1628 Sachverhalt Die Hundeverordnung in Schleswig-Holstein wurde überprüft. Beurteilung Nach fachwissenschaftlicher Erkenntnis gab es keine per se gefährlichen Hunderassen, sondern nur gefährliche Hundeindividuen. Die bloße Rassezugehörigkeit eines Hundes stellte daher kein taugliches Kriterium für Reglementierungen in einer Hundeverordnung dar. Entscheidung Der Antrag auf Normenkontrolle hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht