Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht OVG Lüneburg Datum 30.05.2001 Aktenzeichen 11 K 2877; DVBl 2001, 1628 Sachverhalt Die Hundeverordnung in Niedersachsen wurde überprüft. Beurteilung Das statuierte strikte Verbot der nicht gewerblichen Haltung, Zucht und Vermehrung der genannten Hunde stellte unverhältnismäßige Einschränkungen von Grundrechten dar. Unverhältnismäßig war auch der ständige Maulkorbzwang für diejenigen Hunde, die einen Wesenstest bestanden hatten. Der allgemeine Gleichheitssatz wurde durch die Regelungen der Gefahrtierverordnung für die aufgeführten Hunde nur in Form des Tötungsgebots verletzt. Entscheidung Die Normenkontrolle war teilweise erfolgreich. Zurück zur Übersicht