Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hunde

OVG Lüneburg

30.05.2001

11 K 2877; DVBl 2001, 1628

Sachverhalt

Die Hundeverordnung in Niedersachsen wurde überprüft.

Beurteilung

Das statuierte strikte Verbot der nicht gewerblichen Haltung, Zucht und Vermehrung der genannten Hunde stellte unverhältnismäßige Einschränkungen von Grundrechten dar. Unverhältnismäßig war auch der ständige Maulkorbzwang für diejenigen Hunde, die einen Wesenstest bestanden hatten. Der allgemeine Gleichheitssatz wurde durch die Regelungen der Gefahrtierverordnung für die aufgeführten Hunde nur in Form des Tötungsgebots verletzt.

Entscheidung

Die Normenkontrolle war teilweise erfolgreich.