Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht Rheinland-Pfälzischer VerfGH Datum 04.07.2001 Aktenzeichen B 12/00; NVwZ 2001, 1273 Sachverhalt Es war die Kampfhundeverordnung (Rheinland-Pfalz) zu überprüfen, weil die Hunderassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier pauschal als gefährlich eingestuft wurden. Beurteilung Der Gesetzgeber war verpflichtet, eine generelle Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Zwar war nicht jeder Hund der betroffenen Rassen konkret gefährlich. Darauf kam es aber nicht an, sondern es war ausreichend, dass alle drei Rassen ein gesteigertes Aggressionspotenzial gegenüber Menschen und Tieren aufwiesen. Deshalb mussten die Halter solcher Tiere den Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis vorlegen. Es blieb die Zucht und der Handel mit diesen Hunden verboten. Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Zurück zur Übersicht