Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hunde

Rheinland-Pfälzischer VerfGH

04.07.2001

B 12/00; NVwZ 2001, 1273

Sachverhalt

Es war die Kampfhundeverordnung (Rheinland-Pfalz) zu überprüfen, weil die Hunderassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier pauschal als gefährlich eingestuft wurden.

Beurteilung

Der Gesetzgeber war verpflichtet, eine generelle Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung zu treffen. Zwar war nicht jeder Hund der betroffenen Rassen konkret gefährlich. Darauf kam es aber nicht an, sondern es war ausreichend, dass alle drei Rassen ein gesteigertes Aggressionspotenzial gegenüber Menschen und Tieren aufwiesen. Deshalb mussten die Halter solcher Tiere den Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis vorlegen. Es blieb die Zucht und der Handel mit diesen Hunden verboten.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.