Urteil: Details

Öffentliches Recht

Hunde

Hunde

BVerfG

23.11.2001

1 BvR 1778/01; NuR 2002, 729

Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag von Hundezüchtern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und des § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vorläufig ausgesetzt werden sollte.

Beurteilung

Bei Erlass der einstweiligen Anordnung wäre das Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde zunächst nicht anwendbar, so dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiter derartige Hunde in das Bundesgebiet importiert werden könnten und schon deshalb die von ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers ausgehende Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen zunehmen würde. Die Aussetzung würde also eine spürbare Verringerung des Schutzes vor gefährlichen Hunden bewirken. Es überwiegen also die Nachteile, die mit dem Erlass einer vorläufigen Regelung verbunden wären.

Entscheidung

Der Antrag war zulässig, aber unbegründet.