Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht BVerwG Datum 23.02.2006 Aktenzeichen 3 C 14/05; NJW 2006, 2134 (OVG Münster) Sachverhalt Der Kläger führte Seminare zur Hundeerziehung durch und wollte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Solche Geräte ermöglichten es, mittels eines Senders über Entfernungen bis zu mehreren hundert Metern Hunde durch einen im Halsband integrierten, mit Elektroden versehenen Sender Stromreizen unterschiedlicher Stärke und Länge auszusetzen. Der Kläger begehrte festzustellen, dass er berechtigt sei, ohne Sachkundenachweis Elektroreizgeräte vorzuführen und einzusetzen. Beurteilung Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen konnten, war für Zwecke der Hundeausbildung gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kam es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet waren, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Entscheidung Klage, Berufung und Revision blieben ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht