Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Rotwild

BayVerfGH

18.10.1996

15-VII-95; NuR 1997, 286

Sachverhalt

Die Klage richtete sich auf die Frage, ob die bayerischen Regelungen, nach welchen Rotwild in Jagdrevieren außerhalb der in der Anlage 11 zum Bayerischen Jagdgesetz festgesetzten Rotwildgebiete ohne Abschussplan bejagt werden durfte, solche Gebiete rotwildfrei zu machen waren und in ihnen die Hege von Rotwild verboten war, gegen Art. 3 Abs.1 S.1 BV verstießen.

Beurteilung

Die Vorschrift wahrte den Vorrang der berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gegenüber dem Gebot der Wildhege. In der Festsetzung von Rotwildgebieten verbunden mit einem Hegeverbot und einem Gebot der Rotwild-Freimachung außerhalb dieser Gebiete lag kein Eingriff in die Rechtsordnung des Bundes. Damit war das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung nicht verletzt.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.