Urteil: Details

Öffentliches Recht

Jagd

Forellen

VG Würzburg

20.10.1998

W 6 K 97.1256; NuR 1999, 414

Sachverhalt

Der Beigeladene beantragte, den Plan für die Errichtung einer Forellenteichanlage auf seinem Grundstück festzusetzen und eine gehobene Erlaubnis für die damit im Zusammenhang stehenden Benutzungen zu erteilen. Der Vorsitzende des Ortsverbandes eines anerkannten Naturschutzverbandes bemängelte, nicht am Verfahren beteiligt worden zu sein.

Beurteilung

Die Privilegierung durch die Landwirtschaftsklausel erfasste nur bereits an Ort und Stelle befindliche Betriebe der Fischereiwirtschaft, nicht aber die Umwandlung von Grünland in Wasserflächen. Die Mitwirkungsrechte standen nur dem anerkannten Naturschutzverband und nicht einer Ortsgruppe zu. Diese konnte jedoch - auch nachträglich - hinsichtlich der Beteiligung und Einlegung von Rechtsmitteln durch den Verband bevollmächtigt werden.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.