Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Rabenkrähe, Elster Gericht VerfGH Rheinland-Pfalz Datum 20.11.2000 Aktenzeichen N 2/00; NuR 2001, 213 Sachverhalt Eine Landesverordnung erklärte Rabenkrähe und Elster, welche nach BJagdG nicht jagdbar waren, zu jagdbaren Tieren. Beurteilung § 2 Abs. 2 BJagdG, § 43 Abs. 1 Nr. 1 LJagdG Rheinland-Pfalz. Das Land war für die betreffende Materie nach dem GG sowie nach der Landesverfassung gesetzgebungsbefugt, da der Bund den Ländern hierbei eine ergänzende Rechtssetzung vorbehalten hatte, indem den Ländern das Recht eingeräumt wurde, weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterwerfen. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht