Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Jagd Tier Rotwild Gericht VG Meiningen Datum 27.11.2000 Aktenzeichen 2 E 802/00; NuR 2001, 175 Sachverhalt Der antragstellende Jagdpächter wurde zur körperlichen Vorlage des erlegten Rotwildes unverzüglich nach Erlegung aufgefordert. In den Forstämtern würden diese auf der Abschussmeldung bestätigt. Beurteilung Die Vorlage des erlegten Wildes oder Teilen desselben hätte nur verlangt werden können, wenn für die Jagdbehörde ein Grund bestanden hätte, das vom Gesetzgeber allgemein vorgesehene Meldeverfahren als zur objektiven Überprüfung der Erfüllung des Abschussplanes im Interesse der Wildbestandsreduzierung nicht als ausreichend zu erachten. Dies war gegeben, da der Rotwildbestand trotz hoher Abschussquoten kaum zurückging. Entscheidung Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht