Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht VGH München Datum 26.03.2001 Aktenzeichen 9 B 96.1129; NuR 2001, 527 Sachverhalt Die Kläger hielten Pferde auf ihrem vom Nationalpark umschlossenen Grundstück. Sie erhielten auf Antrag eine Befreiung von dem Reitverbot auf zwei dem öffentlichen Verkehr und Reiten nicht gewidmeten Wegen, um den Nationalpark nach West und Süd durchqueren und verlassen zu können. Weitergehende Anträge auf Befreiung oder Ausweisung von Reitwegen wurden abgelehnt. Widerspruch und Klage blieben erfolglos. Beurteilung Die Einschränkung des Reitsports in Nationalparks entsprach höherrangigem Recht, da die Sondernutzung auf Interessen der anderen Erholungssuchenden Rücksicht zu nehmen hatte. Die Klage auf Widmung weiterer Wege für den Reitverkehr wurde abgelehnt, da zuvor kein Antrag bei der zuständigen Nationalparkverwaltung gestellt wurde. Entscheidung Der Feststellungsantrag sowie die hilfsweise erhobene Klage wurden als unbegründet zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht