Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Seehunde

OVG Schleswig

28.06.1994

4 L 152/92; NuR 1995, 480

Sachverhalt

Die Kläger begehrten eine Genehmigung für die Zurschaustellung von Seehunden in ihrer Seehundstation in einem geschlossenen Gebäude. Die Klage wurde abgewiesen.

Beurteilung

Für die Frage, ob die Unterbringung eines wildlebenden Tieres verhaltensgerecht war, kam es auf die Lebensbedingungen und –umstände an, die das Tier in Freiheit gewohnt war. Sie war nicht schon dann verhaltensgerecht, wenn das Tier zwar überleben konnte und keine Leiden, Schmerzen oder andere Schäden davontrug, aber es seine angeborenen Verhaltensmuster so weit ändern und anpassen musste, dass es mit seinen wildlebenden Artgenossen nicht mehr viel gemeinsam hatte. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Unterbringung rechtlich noch möglich sein musste, musste sie sich an die natürlichen Lebensverhältnisse bestmöglich annähern. Die Haltung von Wattenmeerseehunden in einem Gebäude im bebauten Innenbereich einer Ortschaft war nicht verhaltensgerecht.

Entscheidung

Die Berufung hatte keinen Erfolg.