Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie sonstige Tier Fische Gericht VG Göttingen Datum 18.12.2003 Aktenzeichen 1 B 323/03; NVwZ-RR 2004, 487 Sachverhalt In einer Diskothek wurden in einem Aquarium Fische gehalten. Beurteilung Die Tiere wurden in der Diskothek hohen Druck- und Schallwellen sowie starken Lichtimpulsen ausgesetzt. Wegen ihrer Schall- und Lichtempfindlichkeit konnten den Fischen tierschutzrelevante Leiden, wenn nicht sogar Schmerzen und Schäden zugefügt werden. Entscheidung Die Tierhaltung wurde untersagt. Zurück zur Übersicht