Urteil: Details

Strafrecht

sonstige

Fische

VG Göttingen

18.12.2003

1 B 323/03; NVwZ-RR 2004, 487

Sachverhalt

In einer Diskothek wurden in einem Aquarium Fische gehalten.

Beurteilung

Die Tiere wurden in der Diskothek hohen Druck- und Schallwellen sowie starken Lichtimpulsen ausgesetzt. Wegen ihrer Schall- und Lichtempfindlichkeit konnten den Fischen tierschutzrelevante Leiden, wenn nicht sogar Schmerzen und Schäden zugefügt werden.

Entscheidung

Die Tierhaltung wurde untersagt.