Urteil: Details

Strafrecht

Katzen

Katzen

VG Stuttgart

28.10.2004

4 K 3529/04; NVwZ- RR 2005, 408

Sachverhalt

48 Katzen wurden weggenommen und eingezogen. 5 Tiere wurden nach Erfüllung von Auflagen zurückgegeben. 11 Katzen wurden euthanasiert, 2 Jungtiere verstarben. Die Antragstellerin begehrte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches.

Beurteilung

Die mit der Wegnahme erfolgte Einziehung der Tiere führte zum Eigentumsübergang an das Landratsamt. Eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs war nicht mehr möglich. Damit fehlte es nicht nur hinsichtlich der verstorbenen, sondern auch hinsichtlich der anderen Katzen an einem Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin. Wegen deutlicher Anzeichen für die Erkrankung an übertragbaren Krankheiten war höchste Eile geboten, so dass die Abschneidung von Rechtsschutzmöglichkeiten gerechtfertigt war.

Entscheidung

Das VG lehnte den Eilantrag ab.