Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie in der Forschung Tier Tiere Gericht BVerfG Datum 18.11.2004 Aktenzeichen 1 BvR 2252/04; NJW 2005, 883 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin nahm Tierversuche vor. Ein Journalist, welcher in den Laboren der Beschwerdeführerin kurzfristig als Tierpfleger tätig war, stellte dabei mit einer versteckten Kamera Filmmaterial her, welches durch mehrere Rundfunkanstalten ausgestrahlt wurde. Beurteilung Bei den Filmaufnahmen handelte es sich nicht um Bildnisse der juristischen Person, welche ein Recht am eigenen Bild gemäß dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entsprechen. Entscheidung Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Zurück zur Übersicht