Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Rinder Tier Rinder Gericht VGH Kassel Datum 24.04.2006 Aktenzeichen 11 TG 677/06; NuR 2007, 54 Sachverhalt Der Antragsteller wendet sich gegen eine Untersagung des Haltens und Betreuens von Rindern und gegen eine Anordnung zur Auflösung des Rinderbestandes innerhalb von vier Wochen. Beurteilung Die Belassung von Rindern auf einem häufig verschlammten, morastigen Gelände ohne zureichenden Witterungsschutz und ohne ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser ist als solche geeignet, den Tieren erhebliche Leiden zuzufügen. Für die Anordnung eines Haltungs- und Betreuungsverbotes gegen den Tierhalter nach § 16a Nr. 3 TierSchG bedarf es folglich unter diesen Umständen keiner Feststellung, dass die Gesundheit der Tiere durch die Haltungsbedingungen bereits Schaden genommen hat. Entscheidung Seine Anträge blieben ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht