Urteil: Details

Öffentliches Recht

Steuern und Abgaben

Kampfhunde

VG Stuttgart

16.06.2006

1 K 277/06; NVwZ-RR 2006, 823

Sachverhalt

Der Kläger ist Halter eines Mischlingshundes und wendet sich gegen die Heranziehung zur erhöhten Hundesteuer. Die Satzung sah die Möglichkeit der Ermäßigung der Steuer für den Fall einer erfolgreichen Begleithundeprüfung vor. Diese Prüfung durfte nach der Satzung aber nur vor Leistungsrichtern bzw. Ausbildungsleitern eines Hundesportverbandes, welcher dem Verband des deutschen Hundewesens angehört, abgelegt werden.

Beurteilung

Eine Regelung in einer Hundesteuersatzung, welche die Steuerermäßigung für so genannte Kampfhunde von der Ablegung der Begleithundprüfung bei einem Verband des deutschen Hundewesens abhängig macht, verstößt gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und ist daher wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrecht unanwendbar. Auch eine Rechtfertigung der Einschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung ist nicht ersichtlich.

Entscheidung

Die Heranziehung zur Hundesteuer war rechtswidrig.