Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Rind Gericht VG Stuttgart Datum 17.04.1998 Aktenzeichen 4 K 4302/97; NuR 1998, 502 Sachverhalt Gegen ein aus Großbritannien erworbenes Galloway-Rind wurde eine Tötungsanordnung erlassen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Beurteilung § 2 der Zweiten BSE-Schutzverordnung war rechtswidrig, da die von der Verordnung betroffenen Rinder keinen Infektionsherd darstellten. Die Tötung der Tiere war somit nicht mit der Beseitigung von Infektionsherden zu begründen. Entscheidung Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht