Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierseuchen

Rind

VG Stuttgart

17.04.1998

4 K 4302/97; NuR 1998, 502

Sachverhalt

Gegen ein aus Großbritannien erworbenes Galloway-Rind wurde eine Tötungsanordnung erlassen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Beurteilung

§ 2 der Zweiten BSE-Schutzverordnung war rechtswidrig, da die von der Verordnung betroffenen Rinder keinen Infektionsherd darstellten. Die Tötung der Tiere war somit nicht mit der Beseitigung von Infektionsherden zu begründen.

Entscheidung

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches hatte Erfolg.