Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Rind Gericht VGH Mannheim Datum 07.12.1999 Aktenzeichen 10 S 2690/98; NVwZ-RR 2000, 427; DVBL 2000, 921 Sachverhalt Ein in Schottland geborenes weibliches Rind sollte nach der BSE-Schutzverordnung aufgrund seiner Herkunft getötet und unschädlich beseitigt werden. Der nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobenen Klage gab das VG statt. Beurteilung Die generelle Tötungsanordnung in § 2 Zweite BSE-Schutzverordnung für Rinder aus dem Vereinigten Königreich und der Schweiz war nichtig; die betroffenen Rinder waren als Gruppe weder ansteckungsverdächtig i. S. d. § 24 Abs. 1 TierSG, noch ist ihre Tötung i. S. d. § 24 Abs. 2 TierSG zur Beseitigung von Infektionsherden erforderlich. Entscheidung Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht