Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierseuchen

Rinder

EuGH

05.12.2000

Rs. C-477/98; BayVBl 2001, 207

Sachverhalt

Ein Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft untersagte die Einfuhr von Rindsköpfen, die Material enthielten, das im Hinblick auf BSE als Risikomaterial eingestuft wurde, als vorsorgliche Schutzmaßnahme.

Beurteilung

Die Kommission hatte zwar eine Entscheidung über das Verbot der Verwendung von Material angesichts der Möglichkeit der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien erlassen, die die Entnahme solchen Materials vorschrieb und seine Verwendung verbot. Da das Inkrafttreten der Entscheidung jedoch aufgeschoben worden war, und dieses nicht mit der Begründung geschah, dass vor diesem Zeitpunkt keine nationalen oder gemeinschaftlichen Maßnahmen erforderlich waren, durften die Mitgliedsstaaten selbst Vorsorgemaßnahmen ergreifen.

Entscheidung

Die nationale Regelung war wirksam.