Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierseuchen

Rinder

OVG Weimar

05.10.2001

2 ZEO 648/01, (VG Gera); DÖV 2002, 128; NuR 2002, 505

Sachverhalt

Aufgrund der Feststellung der BSE- Erkrankung eines Rindes wurden sämtliche Rinder der Geburtskohorte des erkrankten Tieres getötet und unschädlich beseitigt.

Beurteilung

Seit dem 1.7.2001 ergab sich die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Keulung aus der unmittelbar anwendbaren Verordnung 999/2001/EG i. V. m. Verordnung 1326/2001/EG. Die bundesrechtliche BSE-Vorsorgeverordnung ermöglichte hiervon keine Ausnahme. Angesichts der Gefährdung bedeutender Rechtsgüter verletzte diese Bestimmung nicht das Übermaßverbot des Art. 5 Abs.3 EGV.

Entscheidung

Der Antrag hatte keinen Erfolg.