Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierseuchen Tier Rinder Gericht OVG Weimar Datum 05.10.2001 Aktenzeichen 2 ZEO 648/01, (VG Gera); DÖV 2002, 128; NuR 2002, 505 Sachverhalt Aufgrund der Feststellung der BSE- Erkrankung eines Rindes wurden sämtliche Rinder der Geburtskohorte des erkrankten Tieres getötet und unschädlich beseitigt. Beurteilung Seit dem 1.7.2001 ergab sich die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Keulung aus der unmittelbar anwendbaren Verordnung 999/2001/EG i. V. m. Verordnung 1326/2001/EG. Die bundesrechtliche BSE-Vorsorgeverordnung ermöglichte hiervon keine Ausnahme. Angesichts der Gefährdung bedeutender Rechtsgüter verletzte diese Bestimmung nicht das Übermaßverbot des Art. 5 Abs.3 EGV. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht