Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie in der Lehre Tier Ver- suchs- tiere Gericht BVerwG Datum 17.12.1997 Aktenzeichen 6 B 86/97, NuR 1999, 691 (OVG Münster) Sachverhalt Der Kläger begehrte die Verpflichtung der Universität, ihm einen Nachweis für die erfolgte Teilnahme an einer Anfängerübung in Zoologie zu erteilen. An dieser hatte er eingeschränkt teilgenommen, ohne Präparationen und Sektionen an Tieren vorzunehmen, die zu Ausbildungszwecken getötet wurden. Seine Klage blieb ohne Erfolg. Beurteilung Im angestrebten Revisionsverfahren wäre das Gericht an die Auslegung des Landesrechts gebunden, wonach der Leistungsnachweis nur nach Erbringen der neben der Abschlussklausur erforderlichen Leistungen auszustellen war. Der Kläger hätte allenfalls vor Beginn des Praktikums beim zuständigen Hochschullehrer oder Prüfungsamt um die Modifikation der Leistungsanforderungen ersuchen können. Entscheidung Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht