Urteil: Details

Öffentliches Recht

in der Lehre

Ver- suchs- tiere

BVerwG

17.12.1997

6 B 86/97, NuR 1999, 691 (OVG Münster)

Sachverhalt

Der Kläger begehrte die Verpflichtung der Universität, ihm einen Nachweis für die erfolgte Teilnahme an einer Anfängerübung in Zoologie zu erteilen. An dieser hatte er eingeschränkt teilgenommen, ohne Präparationen und Sektionen an Tieren vorzunehmen, die zu Ausbildungszwecken getötet wurden. Seine Klage blieb ohne Erfolg.

Beurteilung

Im angestrebten Revisionsverfahren wäre das Gericht an die Auslegung des Landesrechts gebunden, wonach der Leistungsnachweis nur nach Erbringen der neben der Abschlussklausur erforderlichen Leistungen auszustellen war. Der Kläger hätte allenfalls vor Beginn des Praktikums beim zuständigen Hochschullehrer oder Prüfungsamt um die Modifikation der Leistungsanforderungen ersuchen können.

Entscheidung

Die Beschwerde blieb ohne Erfolg.