Urteil: Details

Öffentliches Recht

in der Lehre

Tiere

BVerfG

20.03.2000

1 BvR 1834/97; NVwZ 2000, 909, NJW 2001, 1484; JuS 2001, 180; NuR 2000, 444

Sachverhalt

Die beschwerdeführende Biologiestudentin bat ihre Universität, zoologische Praktika ohne Tierversuche oder Übungen an eigens getöteten Tieren durchführen zu dürfen. Die Klage der Beschwerdeführerin blieb in allen Rechtszügen erfolglos.

Beurteilung

Das BVerwG hat die Fragen der Notwendigkeit der Abwägung zwischen Gewissensfreiheit der Studentin und der Forschungsfreiheit der Lehrenden hinreichend erörtert. Da die Studentin die Möglichkeit alternativer Lehrmethoden nicht dargelegt hatte, überwog das Recht der Hochschullehrer zur Bestimmung des Inhalts der Lehrveranstaltungen.

Entscheidung

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.