Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Zaunkönig Gericht VGH Kassel Datum 22.09.1993 Aktenzeichen 3 UE 1064/91; NuR 2000, 284 Sachverhalt Der Kläger wurde verpflichtet, eine Hütte im Außenbereich zu beseitigen. Dieses wurde im Wege der Ersatzvornahme durchgesetzt. Der Kläger wandte sich gegen den Kostenbescheid mit der Begründung, die Vornahme sei rechtswidrig gewesen, da hierdurch Nist- und Brutstätte des Zaunkönigs vernichtet wurde. Beurteilung Die ordnungswidrige Entnahme einer Brutstätte lag nicht vor, da der Schutzzweck der Norm nicht die Vereitelung oder wesentliche Erschwerung einer bestimmungsgemäßen Nutzung von Bauwerken und Räumlichkeiten umfasste. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht