Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Schachbrettfalter, Blauflügelige Ödlandschrecke

OVG Berlin

01.04.1998

OVG 2 SN 10.98; NuR 1998, 555

Sachverhalt

Ein anerkannter Naturschutzverband begehrte, den Antragsgegner zu verpflichten, Bauarbeiten ohne naturschutzrechtliche Befreiung auf einem Grundstück zu untersagen und selbst keine Bauarbeiten ohne naturschutzrechtliche Befreiung auf diesem Grundstück vorzunehmen, auf dem ein Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zwei besonders geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung festgestellt haben sollte. Das VG gab dem Antrag statt.

Beurteilung

Die zwischenzeitliche Modifizierung der Aussage des Mitarbeiters dahingehend, dass mangels entsprechender Lebensbedingungen eine Population der Ödlandschrecke nicht anzunehmen war, stellte keinen Beurteilungsfehler im erstinstanzlichen Verfahren dar. Das VG hatte nach dem ihm unterbreiteten Sachverhalt im Ergebnis richtig entschieden.

Entscheidung

Die Beschwerde wurde nicht zugelassen.