Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Schachbrettfalter, Blauflügelige Ödlandschrecke Gericht OVG Berlin Datum 01.04.1998 Aktenzeichen OVG 2 SN 10.98; NuR 1998, 555 Sachverhalt Ein anerkannter Naturschutzverband begehrte, den Antragsgegner zu verpflichten, Bauarbeiten ohne naturschutzrechtliche Befreiung auf einem Grundstück zu untersagen und selbst keine Bauarbeiten ohne naturschutzrechtliche Befreiung auf diesem Grundstück vorzunehmen, auf dem ein Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zwei besonders geschützte Arten der Bundesartenschutzverordnung festgestellt haben sollte. Das VG gab dem Antrag statt. Beurteilung Die zwischenzeitliche Modifizierung der Aussage des Mitarbeiters dahingehend, dass mangels entsprechender Lebensbedingungen eine Population der Ödlandschrecke nicht anzunehmen war, stellte keinen Beurteilungsfehler im erstinstanzlichen Verfahren dar. Das VG hatte nach dem ihm unterbreiteten Sachverhalt im Ergebnis richtig entschieden. Entscheidung Die Beschwerde wurde nicht zugelassen. Zurück zur Übersicht