Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Pferde

VGH München

15.09.1998

20 ZB 98.2402; NuR 2000, 102

Sachverhalt

Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für eine Pferdehaltung beantragt, welche sich zu 87% auf Pachtland befand. Eine Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb wurde ihm versagt. Die Klage blieb in erster Instanz ohne Erfolg.

Beurteilung

Die Nichtprivilegierung aufgrund des Pachtlandanteils entsprach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung. Eine dauernde Verfügung über die zur Ertragserzielung benötigten Flächen sei bei Pachtland nicht gewährleistet. Die Umstände des Einzelfalles waren nicht geeignet, diese Annahme zu entkräften.

Entscheidung

Die Berufung blieb erfolglos.