Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Pferde Gericht VGH München Datum 15.09.1998 Aktenzeichen 20 ZB 98.2402; NuR 2000, 102 Sachverhalt Der Kläger hatte eine Baugenehmigung für eine Pferdehaltung beantragt, welche sich zu 87% auf Pachtland befand. Eine Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb wurde ihm versagt. Die Klage blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Beurteilung Die Nichtprivilegierung aufgrund des Pachtlandanteils entsprach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung. Eine dauernde Verfügung über die zur Ertragserzielung benötigten Flächen sei bei Pachtland nicht gewährleistet. Die Umstände des Einzelfalles waren nicht geeignet, diese Annahme zu entkräften. Entscheidung Die Berufung blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht