Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Vögel

VG Stade

27.01.1999

2 A 772/97; NuR 1999, 411

Sachverhalt

Die klagende Gemeinde erstrebte die Genehmigung eines Flächennutzungsplans für Windkraftanlagen in einem Bereich, der von der Fachbehörde für Naturschutz als wertvoll für den europäischen Vogelschutz eingestuft wurde. Zugleich wurden die Kriterien eines FFH-Gebietes erfüllt. Die Gemeinde hatte die Meldung dieser Gebiete auf politischem Weg verhindert. Die Bauaufsichtsbehörde versagte wegen der faktischen und potentiellen Schutzgebiete die Genehmigung des Flächennutzungsplans.

Beurteilung

Die Klägerin war bereits zum Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung unmittelbar an die FFH-Richtlinie gebunden, obwohl die BRD die Umsetzungsfrist hatte verstreichen lassen. Es waren nicht nur die formell notifizierten, sondern auch die potentiellen Gebiete zu berücksichtigen. Da im Gebiet der Klägerin noch ausreichend andere Flächen zur Verfügung standen, konnte sie die ihr nach dem Windenergieprogramm des Landes Niedersachsen obliegende Quote für die Erzeugung von Strom aus Windenergie auch anderweitig erfüllen.

Entscheidung

Die Klage blieb ohne Erfolg.