Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Pferde Gericht VG Schleswig Datum 11.08.1999 Aktenzeichen 1 A 407/97; NuR 2001, 358 Sachverhalt Der Kläger hatte auf einem Außenbereichsgrundstück 1,20-1,45 m hohe alte Traktorreifen als Einfriedungen einer Pferdeweide aufgestellt. Beurteilung Reifen gehörten nicht zu den für die Weidetierhaltung üblichen Einzäunungen und Einfriedungen. Hierdurch wurde das Landschaftsbild erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Für einen derartigen Eingriff besaß der Kläger nicht die erforderliche Genehmigung und würde sie auch nicht erhalten, da er die Störung durch eine herkömmliche Einzäunung vermeiden konnte. Entscheidung Die Klage blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht