Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Hähnchen

OVG Lüneburg

19.08.1999

1 M 2711/99; NuR 2000, 348

Sachverhalt

Der Antragsteller, Eigentümer eines Wohnhauses im Außenbereich, wandte sich gegen die seinem Nachbarn erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Hähnchenmaststalles. Er hatte Widerspruch erhoben und sein Aussetzungsantrag hatte beim VG Erfolg.

Beurteilung

Die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen durch die in der Stallluft einer Intensivtierhaltung enthaltenen Mikroorganismen, Stäube und Endotoxine ließ sich angesichts des aktuellen Forschungsstandes nicht zuverlässig einschätzen. In einer Entfernung von 180 m vom Stall war außerhalb der Hauptwindrichtung jedoch nicht mit Gesundheitsgefahren zu rechnen.

Entscheidung

Das OVG wies den Antrag ab.