Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Pferde Gericht VG Schleswig Datum 31.07.2000 Aktenzeichen 8 A 34/99; NuR 2001, 535 Sachverhalt Der Kläger betrieb eine Nebenerwerbslandwirtschaft und hielt drei Pferde. Er wandte sich gegen eine Verfügung, durch die ihm die Beseitigung eines ohne Baugenehmigung errichteten Pferdeunterstandes aufgegeben wurde. Sein Widerspruch wurde abgewiesen. Beurteilung Der Unterstand diente nur der Pferdehaltung, nicht einer darüber hinausgehenden landwirtschaftlichen Betätigung. Der Umfang des Pferdebestandes ließ jedoch nicht erwarten, dass dem Kläger nachhaltig existenzsichernde Einkünfte aus der Pferdehaltung zufließen könnten. Eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht aufgrund des Landwirtschaftsprivilegs kam somit nicht in Frage. Entscheidung Die Klage blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht