Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Dohlen Gericht OVG Berlin Datum 18.08.2000 Aktenzeichen 2 SN 20.00; NuR 2001, 49 Sachverhalt Einem Bauherrn wurde zur Auflage gemacht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt an dem Gebäude Niststätten für Dohlen anzubringen. Er verweigerte dies mit der Begründung, der endgültige Platz könne erst bei Feststehen der Nutzungswünsche der Mieter gewählt werden. Er wandte sich gegen die Beitreibung des Zwangsgeldes. Beurteilung Die Pflicht zur Erfüllung der Auflage war vorrangig und bei der nachfolgenden Entscheidung über ein konkretes Nutzungskonzept zu berücksichtigen. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht