Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Mastschweine Gericht OVG Lüneburg Datum 22.03.2001 Aktenzeichen 1 K 2294/99; NuR 2001, 645 Sachverhalt Der Antragsteller betrieb Intensivtierhaltung als Vollerwerbslandwirt. In seiner Nachbarschaft plante die Gemeinde die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Beurteilung Die bei der Immissionsberechnung zugrundezulegenden Zahlen waren rechnerische Werte. Ob der Antragsteller die zur Erreichung dieser Werte gemachten Auflagen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon erfüllt hatte, war nicht zu berücksichtigen. Die Nichterfüllung der Auflagen stellte keinen Grund für die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans dar. Entscheidung Der Normenkontrollantrag blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht