Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Mastschweine

OVG Lüneburg

22.03.2001

1 K 2294/99; NuR 2001, 645

Sachverhalt

Der Antragsteller betrieb Intensivtierhaltung als Vollerwerbslandwirt. In seiner Nachbarschaft plante die Gemeinde die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Beurteilung

Die bei der Immissionsberechnung zugrundezulegenden Zahlen waren rechnerische Werte. Ob der Antragsteller die zur Erreichung dieser Werte gemachten Auflagen zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon erfüllt hatte, war nicht zu berücksichtigen. Die Nichterfüllung der Auflagen stellte keinen Grund für die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans dar.

Entscheidung

Der Normenkontrollantrag blieb erfolglos.