Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Pferde

VGH Kassel

22.02.2002

3 ZU 2226/01; NuR 2003, 32

Sachverhalt

Die Eigentümer mehrerer Grundstücke wurden aufgefordert, den auf einem Grundstück festgestellten Stall, einen Bauwagen sowie Einzäunung zu beseitigen. Widerspruch und Klage blieben erfolglos.

Beurteilung

Die von der Tochter der Klägerin zunächst aus Liebhaberei durchgeführte Tierhaltung sollte zu einem Nebenerwerbsbetrieb ausgeweitet werden. Zur Vermeidung finanzieller Risiken wurde der Betrieb jedoch noch nicht im beabsichtigten Maß erweitert. Eine spezifische Prägung für einen Betrieb, der der Pferdezucht und der Haltung von vier Pensionspferden dienen sollte, konnte nicht festgestellt werden.

Entscheidung

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wurde zurückgewiesen.