Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Vögel

BVerwG

28.06.2002

4 A 59/01

Sachverhalt

Ein im Freistaat Sachsen anerkannter Naturschutzverband wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Bundesautobahn A 17. Die Beteiligten stritten über die Zulässigkeit der Klage.

Beurteilung

Die Klagebefugnis des im Freistaat Sachsen anerkannten Naturschutzverbandes folgte aus § 61 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. der Überleitungsvorschrift des § 69 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG n. F. Dieser eröffnete rückwirkend die Klagebefugnis für solche anerkannten Naturschutzverbände, die eine im Übrigen zulässige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten.

Entscheidung

Das Gericht bejahte die Zulässigkeit der erhobenen Klage durch Zwischenurteil.