Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Fledermäuse Gericht VG Dresden Datum 02.06.2003 Aktenzeichen 7 K 2583/03; NuR 2003, 775 Sachverhalt Die Kläger begehrte eine Baugenehmigung für Windenergieanlagen. Diese wurde versagt und der Widerspruch abgelehnt. Beurteilung In der näheren Umgebung des geplanten Standortes gab es mehrere Fledermausquartiere von mindestens sechs Fledermausarten. Diesen diente das zu bebauende Flurstück für die Nahrungssuche. Vor allem lag das Gebiet in einem Zugkorridor, den die Fledermäuse im späten Sommer auf dem Weg in ihre Winterquartiere benutzten, nachdem sie sich an nahrungsreichen Gewässern gesammelt und Winterspeck angefressen haben. Diese ziehenden Fledermäuse würden durch die Windenergieanlagen entlang ihrer Zugstrecke stark gefährdet. Ohne dass bislang geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, ließ sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen. Entscheidung Die Klage blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht