Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Brieftauben, Kanarienvögel

OVG Lüneburg

30.08.2004

9 ME 101/04; NuR 2005, 337; NVwZ 2005, 524

Sachverhalt

In einem reinen Wohngebiet wurden 30 Rassetauben und 20 Kanarienvögel in einer Voliere von 80 m² Grundfläche gehalten.

Beurteilung

Kleintierhaltung, insbesondere aus Liebhaberei, war auch in einem reinen Wohngebiet zulässig. Bei den fraglichen Tieren handelte es sich nicht um Brief- oder Reisetauben mit starkem Flugbedürfnis, sondern um sonstige Zier- oder Rassetauben. Eine kleine Taubenzucht in reiner Volierenhaltung, bei der Freiflüge der Vögel nicht erfolgen, zudem in den Nachtzeiten das Gebäude geschlossen wurde, war deshalb zulässig.

Entscheidung

Die Berufung folgt der Ansicht des Verwaltungsgerichtes.