Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Brieftauben, Kanarienvögel Gericht OVG Lüneburg Datum 30.08.2004 Aktenzeichen 9 ME 101/04; NuR 2005, 337; NVwZ 2005, 524 Sachverhalt In einem reinen Wohngebiet wurden 30 Rassetauben und 20 Kanarienvögel in einer Voliere von 80 m² Grundfläche gehalten. Beurteilung Kleintierhaltung, insbesondere aus Liebhaberei, war auch in einem reinen Wohngebiet zulässig. Bei den fraglichen Tieren handelte es sich nicht um Brief- oder Reisetauben mit starkem Flugbedürfnis, sondern um sonstige Zier- oder Rassetauben. Eine kleine Taubenzucht in reiner Volierenhaltung, bei der Freiflüge der Vögel nicht erfolgen, zudem in den Nachtzeiten das Gebäude geschlossen wurde, war deshalb zulässig. Entscheidung Die Berufung folgt der Ansicht des Verwaltungsgerichtes. Zurück zur Übersicht