Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Rinder Gericht OVG Lüneburg Datum 30.08.2004 Aktenzeichen 1 LA 277/03; NVwZ-RR 2005, 455 Sachverhalt Der Kläger wandte sich gegen die Genehmigung von Gebäuden zur Rindermast auf dem Nachbargrundstück. Beurteilung In einer Umgebung, die nach § 34 Abs. 1 BauGB landwirtschaftliche Nutzung grundsätzlich einschloss, war die angegriffene Nutzung nicht rücksichtslos, führte also nicht zu Beeinträchtigungen, welche dem Kläger nicht mehr zumutbar waren. Entscheidung Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht