Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Schäferhund

OLG Nürnberg

08.02.1991

6 U 2394/90; NJW-RR 1991, 741

Sachverhalt

Die 86jährige Klägerin befand sich auf dem Weg zur Kirche, als der Schäferhund der Beklagten „schwanzwedelnd“ auf sie zulief und ihren Stock beschnupperte. Die Klägerin erschrak, wich zurück und stürzte über die Bordsteinkante auf die Fahrbahn. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und eine Rippenfraktur zu, konnte sich nun nicht mehr selbst versorgen und war auf den Rollstuhl angewiesen. Das LG hat die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen.

Beurteilung

Die Tatsache, dass das Verhalten des Hundes ein natürliches war, schloss die Tierhalterhaftung nicht aus. Vielmehr lag gerade hierin der Charakter der Haftung für das unberechenbare Tierverhalten. Die Klägerin sah einen großen schwarzen Schäferhund frei ohne Aufsicht auf sich zulaufen. In dieser Situation war das schreckhafte Zurückweichen, das zu dem Sturz führte, durch den Hund adäquat-kausal verursacht, denn die Angst der Klägerin, die den Hund nicht kannte, war verständlich.

Entscheidung

Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg.