Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

LG Itzehoe

28.05.1991

1 S 28/91; NJW-RR 1991, 1500

Sachverhalt

Der Beklagte führte mit seinem Hund Revierübungen auf dem Hundeplatz durch. Der Kläger war als Helfer bei der Übung anwesend und hatte sich hinter einer von mehreren Barrikaden verborgen. Nachdem der Hund den Kläger und einen weiteren Helfer ordnungsgemäß verbellt hatte, sprang er bei einer Wiederholung der Übung dem Kläger plötzlich ins Gesicht und biss ihn. Der Kläger begehrte Ersatz für Verletzungen an der Oberlippe. Das AG hat die Schadensersatzklage abgewiesen.

Beurteilung

Der Kläger, der durch Schutzkleidung geschützt war, sollte als vermeintlicher Angreifer die besondere Aggression des Tieres auf sich ziehen. Er sollte und wollte sich somit einer über den normalen Umgang mit Hunden hinausgehenden Gefahr aussetzen. Wegen Handelns auf eigene Gefahr entfiel deshalb die Haftung des Hundehalters gem. § 833 BGB.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.