Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hunde Gericht OLG Karlsruhe Datum 12.03.1992 Aktenzeichen 9 U 270/91; NJW-RR 1993, 1120 Sachverhalt Auf der Straße vor dem Anwesen des Klägerin war es zu einer Balgerei zwischen den Hunden der Parteien gekommen. Der Kläger erlitt im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Hundbalgerei einen Herzinfarkt und nahm den Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 10 000 DM in Anspruch. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Der Gesundheitsschaden des Klägers war im Streitfall nicht auf eine unmittelbare physische Einwirkung eines Tieres zurückzuführen, sondern darauf, dass sich der herzgeschädigte Kläger bei seinem Versuch, die Tiere zu trennen, körperlich überanstrengt hat oder darauf, dass er sich über die Hundebalgerei in einem Maße aufgeregt hat, das den Herzinfarkt auslösen konnte. Eine körperliche Überanstrengung war nicht nachweisbar, jedoch ist der Erregungszustand beim Anblick einer Hundebalgerei ohne jegliche eigene tatsächliche oder nur vermutete eigene Gefährdung ein besonders unwahrscheinlicher Verlauf der Dinge, der keinen Zurechnungszusammenhang begründete. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht